
Beantragung und Übersetzung von Ehefähigkeitszeugnissen
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine essenzielle Voraussetzung, wenn ausländische Bürger in Deutschland heiraten möchten. Diese Bescheinigung des Heimatlandes bestätigt, dass kein Ehehindernis besteht, also dass die betreffende Person ledig und zur Eheschließung berechtigt ist.
Welche Länder stellen kein Ehefähigkeitszeugnis aus?
In vielen Ländern, insbesondere in Lateinamerika, gibt es kein Ehefähigkeitszeugnis. Dazu gehören unter anderem:
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Argentinien
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Bolivien
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Chile
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Dominikanische Republik
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Ecuador
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El Salvador
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Guatemala
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Kolumbien
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Mexiko
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Paraguay
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Peru
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Uruguay
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Venezuela
Was tun, wenn das Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt?
Wenn das Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, muss das zuständige Standesamt einen Antrag auf Befreiung beim Oberlandesgericht (OLG) stellen. Hierfür sind in der Regel alternative Dokumente erforderlich. Am Beispiel Venezuelas sind das beispielsweise:
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Geburtsurkunde
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Ledigkeitsbescheinigung bzw. Familienstandsbescheinigung oder eine eidesstattliche Erklärung zweier Verwandter
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Eigene eidesstattliche Versicherung über den Familienstand
Die genauen Anforderungen variieren je nach Land und Gericht. Die Oberlandesgerichte (OLG) bieten auf ihren Webseiten übersichtliche Informationen darüber, welche Unterlagen in welchen Fällen vorgelegt werden müssen. Ein Beispiel ist die Länderliste des OLG Köln.
Übersetzung von Ehefähigkeitszeugnissen, Ledigkeitsbescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen
Die oben genannten Dokumente werden in der Regel auf Spanisch oder einer anderen Landessprache ausgestellt und müssen für die Vorlage bei deutschen Behörden von einem beeidigten Übersetzer beglaubigt übersetzt werden.
Besonders bei eidesstattlichen Erklärungen, die oft notariell beglaubigt werden, können diverse Stempel, Gebührenmarken und offizielle Aufkleber eine Rolle spielen. Diese Elemente müssen ebenfalls in der Übersetzung berücksichtigt werden.
Wie erhalten Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Für ein unverbindliches Angebot senden Sie mir bitte Ihre Dokumente eingescannt per E-Mail zu. So kann ich den Arbeitsaufwand einschätzen und Ihnen ein genaues Honorar sowie die Bearbeitungszeit nennen.
Weitere nützliche Informationen zu beglaubigten Übersetzungen finden Sie auf meiner Webseite. Ich freue mich darauf, Sie bei Ihrem Anliegen zu unterstützen!

Apostille und Legalisation
Ein wichtiger Aspekt bei der Verwendung ausländischer Dokumente in Deutschland ist die Frage der Apostille oder Legalisation. Eine Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung, die in Ländern, die dem Haager Übereinkommen angehören, verwendet wird. Dokumente aus Staaten, die nicht Teil dieses Übereinkommens sind, müssen hingegen durch die zuständige Botschaft oder das Konsulat legalisiert werden. Ohne diese zusätzliche Beglaubigung können viele Standesämter die Dokumente nicht anerkennen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig zu informieren, welche Form der Beglaubigung für die eigenen Unterlagen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage und Anforderungen in Deutschland
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist in Deutschland durch § 1309 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, dass ausländische Staatsbürger ein solches Dokument vorlegen müssen, um nach deutschem Recht heiraten zu können. Falls das Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, muss eine Befreiung durch das zuständige Oberlandesgericht (OLG) beantragt werden. Dabei gelten je nach Bundesland unterschiedliche Verfahrensweisen, weshalb es ratsam ist, frühzeitig mit dem zuständigen Standesamt Rücksprache zu halten. Zudem kann es vorkommen, dass zusätzliche Dokumente wie Ledigkeitsbescheinigungen oder eidesstattliche Erklärungen erforderlich sind.